Soziale Kontakte, Unternehmungen, Freizeit
Der pflegende Ehepartner möchte sich mit Freunden zum Theater verabreden. Die pflegende Person fordert den Pflegedienst stundenweise an und braucht sich während ihrer Abwesenheit nicht zu sorgen. Hier kann für die Zeit des Ausfalls die Verhinderungspflege über einen Pflegedienst genutzt werden.
Erholungsurlaub, Reisen, Erkrankung
Ein pflegender Angehöriger möchte ein paar Tage zur Erholung in Urlaub fahren. Die notwendigen Einsätze werden im Rahmen der Verhinderungspflege mit dem Pflegedienst vereinbart und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Oder die pflegende Person erkrankt selber. So kann sie beruhigt eine erholsame Auszeit nutzen, anfallende Kosten der Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
Arbeit, Verpflichtungen
Die pflegende Tochter muss einen bestimmten Zeitraum beruflich etwas mehr arbeiten, da ihr Arbeitgeber im Moment ihre Arbeitskraft benötigt. In dieser Zeit kann sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen um beruhigt ihre Arbeit erledigen.